In den vergangenen Wochen wurde versucht, Möglichkeiten für eine Zusammenwirken der derzeit aktuell bestehenden Verbände/Bündnisse und Arbeitsgemeinschaften/Organisationen der PRIVATEN ARBEITSVERMITTLUNG zu finden und zu koordinieren.
Dabei konnte leider bis zum heutigen Tage zwischen den bestehenden Organisationen unverständlicherweise keine Einigung herbeigeführt werden, die der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des SGB III ab 01.04.2012 - hier insbesondere der "Beiratsbesetzung" (§ 182) - entgegenkommen würde.
Aus diesem Grunde wurde zuletzt nocheinmal am 13.03.2012 nach Leipzig eingeladen. Leider waren auch hier nicht alle bekannten Vertreter der Branche zugegen, was sehr zu bedauern war, da es doch um ein bedeutendes und wichtiges Anliegen aller ging.
Trotzdem haben sich die Vertreter der PAV, welche am 13.03.2012 zugegen waren, nocheinmal umfassend Gedanken gemacht, um eine sinnvolle und für die Zukunft auf jeden Fall tragbare Lösung zu finden und schlagen eine Regulierung für die Beiratsbesetzung in einer sogenannten "LEIPZIGER ERKLÄRUNG VOM 13.03.2012" allen Verbänden/Bündnissen/Organisationen i.d.S. vor.
Diese "LEIPZIGER ERKLÄRUNG VOM 13.03.2012" sieht u.a. vor, ein jährlich rollierendes System der Beiratsbesetzung vorzunehmen, um allen Interessen gerecht zu werden. Ferner die Verpflichtung der umfassenden Abstimmungspflicht sowie der Berichterstattung.
Nun darf man gespannt warten, wie die PAV-Bündnisse und Interessenvertretungen reagieren. Stimmen sie (die "Verbände") einheitlich diesem gangbaren Weg zu?
20.03.2012, 14:34 von
Goerk |
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