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Laut "Deutscher Bundestag, Drucksache 17/2454, 17. Wahlperiode, vom 07. 07. 2010 liegt folgende Beschlussempfehlung und folgender Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) vor:
Der Vermittlungsgutschein, welcher im § 421 g SGB III geregelt ist, soll bis Ende 2011 fortgeführt werden und die Wartefrist zur Ausstellung soll von 2 Monate auf 6 Wochen korrigiert werden!!
Hier der Link zur Beschlusssache
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/024/1702454.pdf
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 18. März 2010
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BA warnt vor unseriösen Job-Angeboten per E-Mail
Seit geraumer Zeit erhalten Internet-Nutzer immer wieder E-Mails, die einen lukrativen Job versprechen. Meist werden Firmen mit Sitz im Ausland als Ansprechpartner genannt. Die Absender dieser E-Mails sind teilweise unklar oder verwenden falsche Identitäten. In einem aktuellen Fall behauptet der Absender sogar, er habe die Daten des Adressaten von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten und wende sich daher an den „lieben Arbeitsuchenden“.
Die BA weist daher darauf hin, dass sie niemals in einem Zusammenhang mit derartigen E-Mails steht, unabhängig davon, was die Absender behaupten. Bei diesen Mails handelt es sich um Spam, vermutlich mit dem Ziel, an reale Nutzerdaten zu gelangen. Möglicherweise enthalten die Mails auch Viren oder Trojaner.
Der BA ist kein einziger Fall bekannt, bei dem hinter derartigen Mails ein seriöses Angebot gestanden hätte. Wir raten daher, unaufgefordert erhaltene E-Mails, die eine Arbeit versprechen, grundsätzlich ungelesen zu löschen.
Diese Woche ist in Berlin laut Aussage eines Berliner Kollegen in einigen Arbeitsagenturen und Jobcentern eine Haushaltssperre ausgerufen worden und Arbeitslose erhalten keinen Zugang zu Vermittlungsgutscheinen mehr.
Man spart also einmalig 840 oder max. 1680 Euro (unter der Annahme, dass der Arbeitsuchende durch Vermittlung via Privaten Arbeitsvermittler mindestens 3 Monate oder dauerhaft, also länger als 6 Monate in Beschäftigung bleibt) und gibt ganz selbstverständlich jeden Monat statistisch über 1000 Euro ALG-I oder ALG-II aus!!
Hat da jemand den Rechenschieber verkehrt herum gehalten??????
in dem Antwortschreiben die Einreichung von konkreten Fällen zum Thema "Ausnutzung der Position der BA" durch "ständig neue Geschäftsanweisungen..." und sagt deren Verfolgung zu.
Details im Downloadbereich nachzulesen.
Der Bundesrechnungshof bestätigt die Prüfung der Punkte des IPAVD-Forderungskataloges in einem Antwortschreiben.
Die vollständige Antwort ist für alle IPAVD-Mitglieder im Downloadbereich verfügbar.
3651 7. Soziale Hilfe und Sozialversicherungen 3652 3653 7.1. Arbeitslosenversicherung und Bundesagentur für Arbeit 3654 3655 Effizienzsteigerung bei den Arbeitsmarktinstrumenten 3656 3657 Wir stehen für eine effektive und effiziente Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslose da 3658 bei unterstützt, rasch wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu 3659 finden. Denn unser Ziel der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist es, Arbeitssuchende 3660 erfolgreich in Beschäftigung zu vermitteln. Das gilt insbesondere auch für diejeni 3661 gen Arbeitssuchenden, die spezifische Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt haben 3662 und einen großen Bedarf an Qualifizierung und Weiterbildung aufweisen. Die Ar 3663 beitsmarktinstrumente der Arbeitsverwaltung müssen mit dieser Maßgabe auf den 3664 Prüfstand gestellt werden. Wir wollen die Vielzahl der bestehenden Arbeitsmarkt 3665 instrumente deutlich reduzieren. Unser Ziel ist es, vor Ort ein hohes Maß an Er 3666 messenspielraum – kombiniert mit einem wirksamen Controlling – zu erreichen 3667 und dadurch die Integration in den Arbeitsmarkt entsprechend den regionalen Be 3668 dingungen deutlich zu verbessern. Die Koalition wird deshalb Voraussetzungen 3669 dafür schaffen, dass neue Lösungsansätze wie z. B. die „Bürgerarbeit“ oder markt 3670 gerecht ausgestaltete Vermittlungsgutscheine ab Beginn der Arbeitslosigkeit er 3671 probt werden können. 3672 3673 Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu mehr Wachstum und Beschäftigung 3674 sowie zur Stabilisierung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung. Wir begeg 3675 nen den Sorgen vieler Menschen vor Abstieg und Überforderung, indem wir 3676 marktgerechte Arbeitsplätze fördern statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Das Prin 3677 zip des „Förderns und Forderns“ bleibt Maßstab unseres Handelns. 3678
Folgenden Hinweis bitte beachten, welcher von der BA bei BA-Logo-Gebrauch versendet wird!!!!
Sehr geehrter Herr ,
nach unseren Erkenntnissen verwenden Sie auf Ihrer Internetseite ……. zweimal das Logo der Bundesagentur für Arbeit, versehen mit dem Zusatz "In Kooperation mit".
Bei dem Logo der Bundesagentur für Arbeit handelt es sich um eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Dienstleistungsmarke. Eine Verwendung des Logos steht nach § 14 Abs. 1 Markengesetz in allen Darstellungsformen ausschließlich dem Markeninhaber zu. Eine Zustimmung zur Nutzung des Logos wurde Ihnen seitens der Bundesagentur für Arbeit nicht erteilt.
Die Logoverwendung ist geeignet, den Eindruck einer Kooperation oder organisatorischen Anbindung an die Bundesagentur für Arbeit zu erwecken. Der grundsätzlichen Möglichkeit der Inanspruchnahme gesetzlicher Förderleistungen (z.B. VGS) im Zusammenhang mit Leistungen Dritter liegt aber noch keine Kooperation im engeren Sinne zugrunde. Die Verwendung des Logos einschließlich des Textzusatzes könnte in der Öffentlichkeit den irreführenden und nicht zutreffenden Eindruck erwecken, die BA kooperiere mit Ihrem Unternehmen in besonderer Weise. Aus Neutralitätsgründen kann die BA diesen - nicht mit Tatsachen übereinstimmenden - Eindruck nicht dulden.
Wir fordern Sie daher auf, sämtliche Logos der Bundesagentur für Arbeit sowie den Zusatz "In Kooperation mit" unverzüglich von Ihrer Internetseite zu entfernen.
Eine ungenehmigte Logoverwendung kann wegen der Verletzung von Markenrechten rechtliche Schritte im Sinne des § 14 Markengesetz nach sich ziehen, die sich die Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich vorbehält. Mit freundlichen Grüßen ....
Der BDI hat eine Übersicht der wichtigsten Parteien zum Thema erstellt, welche im Downloadbereich für alle IPAVD-Mitglieder verfügbar ist.
Eine gute Orientierung....
Auf der IHK-Veranstaltung in Hannover am 04.09.2009 , auf der sich alle relevanten Parteien zur Diskussion präsentierten, wählten die Vertreter der SPD und CDU den Begriff der "Rosinenpickerei" ! Es herrscht anscheinend tatsächlich und wohl auch hartnäckig das Vorurteil gegenüber privaten Vermittlern!
Dieses Vorurteil ist nicht akzeptabel und auch völlig absurd:
Ein typischer Fall von Arbeitslosigkeit beginnt mit der Meldung bei der Arbeitsagentur, mindestens 3 Monate vor Arbeitsvertragende.
- Was macht eine wirkliche "Rosine"? Richtig, sie bemüht sich rechtzeitig und sehr engagiert vor dieser Frist um eine alternative Beschäftigung!
- Die weniger gute "Rosine" bemüht sich vor und vor allem in dieser 3-Monatsfrist eigeninitiativ oder durch Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur, um der drohenden Arbeitslosigkeit zu entfliehen!
Bei Eintritt der Arbeitslosigkeit muss der Arbeitslose weitere 2 Monate auf Ausstellung des Vermittlungsgutscheins warten
- Die noch weniger gute "Rosine" wird in diesen zwei Monaten wiederum eigeninitiativ oder durch Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur der Arbeitslosigkeit entfliehen!
Bei Eintritt des Vermittlungsgutscheinanspruchs sind mittlerweile 5 Monate vergangen!
Ist es Ihrer Meinung nach richtig, in diesen Fällen von "Rosinenpickerei" zu sprechen?
Erwähnt werden sollte noch, dass die Privaten Vermittler mindestens zu 50 % ALG II bedienen, nebenbei Berufsberatung machen, Kurse vorschlagen, den Klienten helfen, sich gegen Ungerechtigkeiten zu wehren und anderen den "Kopf waschen", wenn sie überforderte Ansprüche stellen.
Hallo Herr Goerk,
ich lese gerade in der Mail von einem ProVGS-Treffen. Der letzte Eintrag basierte auf 17.06. mit dem Hinweis, Termin noch unbestimmt.
Ich kann mich nicht erinnern, über dieses geplante Treffen etwas gelesen zuhaben. Ist es möglich, hierüber zukünftig auch schon im voraus zu informieren - vielleicht hätten wir ihm noch was für sein Gepäck mitgeben können?
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